1. Der Auftrag zwischen dem Auftraggeber und uns kommt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren schriftliche Bestätigung durch uns zustande.
2. Mit der Auftragserteilung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unsere AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
3. Zusätzliche und/oder abweichende Vereinbarungen sowie Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
Wir bieten folgende Leistungen an:
Printdesign: Konzeption und Gestaltung von Broschüren, Flyern, Praxiszeitungen, Visitenkarten, Logos, sämtlichen Geschäftspapieren, Vorlagen. Gedruckt werden diese Produkte entweder von einer Druckerei oder von uns selbst (nur bei ganz geringer Auflagenhöhe und auf speziellem Wunsch des Auftraggebers). Der Auftrag an die Druckerei erfolgt im Namen des Auftraggebers.
Webdesign: Konzeption und Gestaltung der Website, Einstellen von Text, Grafiken, Bildern, etc. durch uns. Technische Umsetzung durch uns oder durch uns beauftragte Erfüllungsgehilfen. Die Anpassung, Pflege und Verwaltung der Website (auf externem Server) und Domainregistrierung und -verwaltung kann gegen eine zusätzliche monatliche Gebühr von uns geleistet werden. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains sind wir im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und Admin-C eingetragen. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Raumgestaltung: Erstellung eines Konzepts für einzelne Räume. Dieses Konzept umfasst: Grundriss, Ansichten, Farbkonzept und Lichtplanung. Möblierungsvorschläge oder das Besorgen der Einrichtung (auf Rechnung des Auftraggebers und nach Absprache) kann von uns gegen Aufpreis geleistet werden. Der evtl. notwendige fachgerechte Einbau wird vom Auftraggeber direkt an einen entsprechenden Fachbetrieb vergeben. Bei Renovierungs- oder Umbauarbeiten werden Fachbetriebe im Auftrag des Auftraggebers herangezogen. Eine Projektplanung und Maßnahmenüberwachung (Haftungsausschluss!) kann von uns gegen Aufpreis geleistet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Umsetzbarkeit des von uns überreichten Gestaltungsentwurfes in den Räumen des Auftraggebers nicht von uns geschuldet ist. Der Entwurf dient lediglich als Anregungshilfe für den Auftraggeber bezüglich der von ihm beabsichtigten Innengestaltung seiner Räumlichkeit. Für die Ausführung und Umsetzung der Vorschläge muss in jedem Fall ein geeigneter Fachbetrieb und/oder ein Statiker bzw. Architekt hinzugezogen und beauftragt werden.
Der Auftragsgegenstand und der Auftragsumfang ergeben sich aus unserem Auftragsangebot, der Auftragsbestätigung des Auftraggebers sowie unserer schriftlichen Bestätigung in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergeben sich während der Auftragsbearbeitung Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers, ist darüber eine schriftliche Vereinbarung herbeizuführen. Kommt die Vereinbarung nicht zustande, können beide Seiten den Vertrag aus wichtigem Grund gem. § 6 kündigen.
1. Jeder uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von uns weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
4. Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
5. Wir haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Website, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7. Bei Print- und Webdesignleistungen erstellen wir für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. für bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von uns für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran –auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von uns erstellten Grafik – ausdrückliche keine Exklusivrechte erwerben kann.
8. Im Print- und Webdesignbereich werden die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber uns erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden. Hier muss dann die notwendige Lizenzgebühr extra vom Auftraggeber vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
9. An Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen im Bereich Raumplanung behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Wir behalten uns vor, diese im Rahmen einer anonymisierten Fassung im Internet oder in den Printmedien zu Dokumentations- und Werbezwecken darzustellen. Wenn dies vom Auftraggeber nicht gewünscht wird, so muss der Auftraggeber dies bereits bei der Auftragserteilung mitteilen, da wir davon möglicherweise die Annahme des Auftrages abhängig machen.
1. Unsere Leistungen und deren Vergütung gehen aus dem Auftragsangebot hervor. Durch die Auftragserteilung seitens des Auftragsgebers werden der Leistungsumfang, Art und Höhe der Vergütung sowie die Nutzungsvereinbarungen rechtsverbindlich akzeptiert. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind derzeit (Stand Januar 2007) mehrwertsteuerfrei gem. § 19 Abs. 1 UstG (Kleinunternehmerprivileg).
2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung, dies wird in unserem Angebot ausdrücklich berücksichtigt.
3. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so sind wir berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
4. Im Falle der Erstellung eines Raumkonzepts entfallen die Ausführungen zu Nutzungsrechten. Bei der Abnahme des Konzepts, kann Auftraggeber entscheiden, ob es sofort oder später umgesetzt wird. Das Konzept ist frei von Nutzungsrechten.
5. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die wir für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6. Zusatzarbeiten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers verursacht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.
1. Die Vergütung ist nach Eingang der Rechnung sofort fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von uns hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Ablieferung.
2. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
1. Die Dauer des Auftrages wird jeweils schriftlich vereinbart. Der Auftrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Insbesondere erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung sowie ein Verstoß gegen §3 Nutzungsrechte und wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, gelten als wichtiger Grund.
2. Bei Pflegeverträgen kann der Auftraggeber frühestens drei Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn er nicht einen Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
3. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig, ohne dass wir die Kündigung zu vertreten haben, steht uns die vertraglich vereinbarte Vergütung ohne Abzug für eventuell ersparte Leistungen und Aufwendungen zu. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig aus wichtigem Grund und haben wir diesen Grund zu vertreten, so steht uns die vereinbarte Vergütung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu. Bei einer Kündigung erfolgt weder für im Tarif enthaltene Domain noch für zusätzliche Domains eine Erstattung der bereits bezahlten Domain-Gebühren, sofern nicht die Kündigung durch uns verschuldet worden ist.
1. Die Vereinbarung eines Fertigstellungstermins erfolgt schriftlich. Ihre Geltung setzt voraus, dass der Auftraggeber sämtliche für die Planung erforderlichen Angaben bei Auftragserteilung gegenüber uns gemacht hat und rechtzeitig und ordnungsgemäß seine Verpflichtungen erfüllt hat.
2. Für Verzögerungen bezüglich der Fertigstellung aufgrund höherer Gewalt oder anderer, trotz Beachtung aller notwendigen Sorgfaltsanforderungen unvorhersehbarer Umstände übernehmen wir keinerlei Haftung.
3. Geraten wir mit der Leistung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Nur wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, bestehen weitergehende Schadensersatzansprüche.
1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend mit 35 Euro pro Stunde gesondert berechnet.
2. Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns entsprechende Vollmacht zu erteilen.
3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von uns abgeschlossen werden, stellt uns der Auftraggeber, im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
4. Wir sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben wir dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer vorherigen Zustimmung geändert werden.
1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind uns Korrekturmuster vorzulegen.
2. Die Produktionsüberwachung durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Wir haften für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber uns 10 einwandfreie ungefaltete Belege (Printdesign) unentgeltlich. Wir sind berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
1. Wir verpflichten uns, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Wir haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
2. Wir verpflichten uns, unsere Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haften wir für unsere Erfüllungsgehilfen nicht.
3. Sofern wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von uns. Wir haften nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von unserer Seite.
6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haften wir nicht.
7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei uns geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
8. Die von uns im Bereich Raumplanung erbrachte Dienstleistung ist als reine Entwurfsplanung zu verstehen. Für die Ausführung und Umsetzung der Planungsvorschläge muss in jedem Fall ein geeigneter Fachbetrieb/Architekt/Statiker hinzugezogen und beauftragt werden. Die Suche nach einem Fachbetrieb/Architekten/Statiker kann gegen zusätzliche Vergütung von uns geleistet werden. Die Beauftragung erfolgt jedoch auf fremde Rechnung. Erst wenn seitens des Fachbetriebs/Architekten/Statiker keinerlei Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des Vorschlages geäußert werden , ggf eine Baugenehmigung oder andere öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich erforderliche Genehmigungen eingeholt wurden und dem Aufraggeber dies schriftlich vorliegt, kann mit der Umsetzung begonnen werden. Eine Maßnahmenbetreuung bzw. -leitung durch uns kann gesondert geregelt und muss zusätzlich vergütet werden.
9. Wir haften nicht für Schäden, die nicht im Leistungsgegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenem Gewinn oder etwaige Vermögensschäden des Auftraggebers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen einer abgegebenen Garantie beruht. Eine bestehende Haftung bezieht sich nur auf vertragstypische Durchschnittsschäden.
10. Wir haften nicht für ein etwaiges Nichtgefallen der erstellten Planung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei derartigen Planungen immer um subjektive Darstellungen handelt, deren Gefallen vom Geschmack des jeweiligen Betrachters abhängt. Dies ist dem Auftraggeber bewusst.
1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur umfassenden gegenseitigen Information über alle den Vertragsgegenstand, die zu bearbeitenden Projekte und das Projektumfeld betreffende Fragen. Dies betrifft insbesondere Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Fortgang und den Erfolg des Auftrages beeinflussen können.
2. Der Auftraggeber wird für uns notwendige Pläne sowie Informationen und Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Website zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir die für ihn erstellten Dokumente, Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in öffentlichen Galerien auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname mit URL in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf .
2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unseren Rechnern gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
3. Der Erfüllungsort ist Donaueschingen.
4. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Regelung so weit wie möglich entspricht.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland ohne UN-Kaufrecht.
©Anita Pankratz, , agentur für praxismarketing, 2010, Internet: http://www.ap-praxismarketing.de